Anlegen einer Blumenwiese

Auf definierten Flächen im Oberort, welche einer geringen Kultivierung durch die Anrainer und der Gemeinde unterliegen, erfolgte als „Farb- und Auffrischungsakzent“ das Anlegen einer Blumenwiese. Somit ist auch keine Kultivierung der Flächen weder durch die Gemeinde noch durch die Anrainer notwendig. Nach dem Abblühen der Wiese wird diese einfach gemäht.