Der seit 27. Dezember 2020 bestehende „harte“ Lockdown wird ab heute etwas entschärft.
Folgende Regeln gelten:
- Volksschulen im Präsenzunterricht
- Unter- und Oberstufe im Schichtbetrieb
- Handelöffnung mit FFP2 Maskenpflicht und pro Kunde 20 qm im Verkaufslokal
- Körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Friseurbesuch sind mit negativen Test wieder möglich
- Ausgangsbeschränkung weiterhin von 20 – 6 Uhr
- Treffen zweier Haushalte mit max. 4 Personen möglich
- Museen und Zoos öffnen wieder
- Tourismus- und Gastrobetriebe bleiben weiterhin geschlossen
- Organstrafmandate gegen Covid-Verstöße werden erhöht
