8. Februar 2021 -LOCKDOWNENTSCHÄRFUNG

Der seit 27. Dezember 2020 bestehende „harte“ Lockdown wird ab heute etwas entschärft.

Folgende Regeln gelten:

  • Volksschulen im Präsenzunterricht
  • Unter- und Oberstufe im Schichtbetrieb
  • Handelöffnung mit FFP2 Maskenpflicht und pro Kunde 20 qm im Verkaufslokal
  • Körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Friseurbesuch sind mit negativen Test wieder möglich
  • Ausgangsbeschränkung weiterhin von 20 – 6 Uhr
  • Treffen zweier Haushalte mit max. 4 Personen möglich
  • Museen und Zoos öffnen wieder
  • Tourismus- und Gastrobetriebe bleiben weiterhin geschlossen
  • Organstrafmandate gegen Covid-Verstöße werden erhöht